Schwellenkorporation der Gemeinde Meiringen
Zweck und Aufgabe
Vorstandsmitglieder
Schwellenmitarbeiter
Die Schwellenkorporation Meiringen nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Meiringen übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Die Kontrollaufgaben übt sie grundsätzlich im Rahmen von Art. 44, Abs. 2 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) aus. Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des Wasserbaugesetz (WBG) und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungsgrundsätze.
Der Perimeterplan umfasst das ganze Gemeindegebiet Meiringen und enthält alle Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die aus Hochwasserschutzmassnahmen einen besonderen Vorteil ziehen.
Name / Vormane
Zumbrunn Kurt
Burkart Jürg
Locher Christian
von Bergen Bruno
Michel Raphael
Michel Peter
Moser Reto
Funktion
Präsident
Vize-Präsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Name / Vormane
Zumbrunn Alexander
Mätzener Marcel
Fankhauser Beat
Funktion
Schwellenmeister
Schwellenmeister Stv.
Mitarbeiter