Die Schwellenkorporation Meiringen nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Meiringen übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Die Kontrollaufgaben übt sie grundsätzlich im Rahmen von Art. 44, Abs. 2 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) aus. Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des Wasserbaugesetz (WBG) und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungsgrundsätze.
Der Perimeterplan umfasst das ganze Gemeindegebiet Meiringen und enthält alle Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die aus Hochwasserschutzmassnahmen einen besonderen Vorteil ziehen.
Schwellenkorporation Meiringen
Kreuzgasse 4, 3860 Meiringen
033 / 972 60 15